Schadstoffe im Bauwesen
Diese Verpflichtung ist in den Bundesverordnungen (BauAV und VVEA) verankert und wurde im Kanton Tessin auch durch die Baurechtsverordnung bekräftigt, die die Vorlage eines Schadstoffprüfberichts zusammen mit den für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen vorschreibt.
Je nach Baujahr des Gebäudes und Art der verwendeten Materialien kann festgelegt werden, nach welchen Stoffen gesucht werden muss.
Die Econs SA bietet die folgenden Dienstleistungen im Bereich Schadstoffkontrolle und -entsorgung an:
- Schadstoffinspektion;
- Planung der Massnahmen zur Schadstoffsanierung;
- Fachbauleitung für Schadstoffsanierungen (FACH 2994);
- Endkontrollen nach der Sanierung;
- Schulungen für Bauarbeiter im sicheren Umgang mit Asbest;
- Abfallmanagement für asbesthaltige Abfälle, PCB, Blei und PAH in Wohnbauten.
Schutz der Mitarbeitenden und der Umwelt
Schadstoffinspektion
Die Inspektion ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und zu verhindern, dass sie in Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen kommen, wie in Art. 3 der BauAV vorgesehen. Ein weiteres Ziel besteht darin, die ordnungsgemässe Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten und zu vermeiden, dass diese in Kontakt mit Personen kommen können oder auf nicht geeigneten Deponien gelagert werden. Dies ist beispielsweise bei PCB-haltigen Materialien der Fall. Wenn diese nicht angemessen behandelt werden, können sie die Umwelt verschmutzen, mit schwerwiegenden Folgen.
Wird vermutet, dass schädliche Stoffe vorhanden sein könnten, ist der Bauherr zudem aufgrund Art. 16 VVEA dazu verpflichtet, einen Entsorgungsplan zu erstellen, in dem die Arten und Mengen des anfallenden Abfalls sowie die Entsorgungsverfahren anzugeben sind. Auf Anforderung des Kantons sind die entsprechenden, von dem Entsorgungsunternehmen ausgestellten Nachweise vorzulegen.
Im Tessin muss das entsprechende Gutachten von anerkannten Expertinnen und Experten durchgeführt werden, die eine angemessene Ausbildung haben und in einer FACH-Liste aufgeführt sind.
Die Suche nach Schadstoffen erfordert also hervorragende Kenntnisse zu den Baumaterialien und deren Verwendung. Ob tatsächlich Schadstoffe vorhanden sind, lässt sich nur durch eine Laboranalyse anhand einer Materialprobe feststellen.
Bei einer idealen Inspektion kann man alle in dem Gebäude vorhandenen Materialien, die Schadstoffe enthalten, identifizieren und deren genaues Ausmass quantifizieren, mit Beschreibung der Beseitigungs- und Entsorgungsmöglichkeiten.
Die Econs SA hat vier in der FACH-Liste angegebene Expert*innen für Asbestkontrollen in ihrem Team. Diese haben eine spezielle Ausbildung für die Schadstoffkontrolle absolviert.
Fachbauleitung für Schadstoffsanierungen
Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Fachbauleitung für Schadstoffsanierungen und führt die Endkontrollen für die Aufhebung der Schutzmassnahmen durch (Sichtprüfungen und Luftmessungen).
Endkontrollen auf Baustellen mit Schadstoffsanierung
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss vor der Freigabe der Arbeitszonen eine Endkontrolle durchgeführt werden, als Nachweis für die ordnungsgemässe Beseitigung der kontaminierten Materialien.
Die Kontrollen bestehen aus einer Sichtprüfung und in den von der Suva vorgesehenen Fällen auch in einer Messung der in der Innenraumluft vorhandenen Fasern.
Asbest
Asbest ist ein in der Natur vorkommendes Mineral mit einer Faserstruktur, das bei der Verunreinigung von Innenräumen eine massgebliche Rolle spielt. Es wird – vor allem in der Baubranche – sehr oft zusammen mit Beton oder Harz eingesetzt und verursacht aufgrund seiner Kanzerogenität Lungenerkrankungen.
Auf Bundesebene sieht die BauAV die Verpflichtung vor, vor der Aufnahme der Arbeiten zu prüfen, ob Giftstoffe (Asbest und/oder PCB) vorhanden sind.
Im Kanton Tessin ist ausserdem seit dem 1. Januar 2014 laut Art. 9 der Verordnung zur Anwendung des Baugesetzes vorgesehen, dass bei einem Abriss oder Umbau von Gebäuden oder Anlagen, die vor dem 1. Januar 1991 errichtet wurden, der Bauantrag ein Gutachten enthalten muss, das den von der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS) aufgestellten Anforderungen entspricht und von einer fachkundigen Person verfasst worden sein muss, der in der Liste der Fachfirmen für Planung und Beratung im Bereich Asbestsanierung (Suva) aufgeführt ist. Den ausführlichen Artikel finden Sie im Bereich «Publikationen».
Ein in der Natur vorkommendes, stark giftiges Mineral
Asbest ist ein in der Natur vorkommendes Material, das aus Fasern besteht. Genau deren spezifische Eigenschaft – die Resistenz gegen Feuer, Säuren und Angriffe durch Pilze und Mikroorganismen – führte dazu, dass die Fasern zu Beginn der 90er-Jahre häufig und in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt wurden. Früher wurden die Fasern auseinandergezogen und mit anderen Materialien, wie beispielsweise Zement oder Harz, vermischt, um Kompositmaterialien herzustellen. Diese technischen Eigenschaften und die niedrigen Kosten führen dazu, dass Asbest in ganz unterschiedlichen Bereichen eingesetzt wurde. Die morphologischen und technischen Eigenschaften der Fasern sind es auch, die Asbest toxisch machen. Die typischen Pathologien betreffen die Lunge (wie Asbestose , Tumore und Mesotheliome) und können lange Inkubationszeiten haben.
In der Schweiz sind der Handel mit und die Verwendung von Asbest seit 1990 per Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV), die heute nicht mehr in Kraft ist, sowie durch die aktuelle Verordnung zur Reduzierung chemischer Risiken (ORRChem) verboten.
Zudem gilt, wie von der Suva angegeben:«Bei Verdacht auf Vorhandensein von Asbest, das eine Gefahr bei der Verarbeitung oder Verwendung darstellen könnte, sollte man das verdächtige Material analysieren lassen. Bei Bauarbeiten besteht eine Prüfpflicht vor Aufnahme der Arbeiten.» Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 3 «Planung der Bauarbeiten» der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV):«Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefährdungen eingehend ermitteln und beurteilen. Darauf abgestützt sind die erforderlichen Massnahmen zu planen. Falls während der Bauarbeiten überraschend besonders gefährliche Stoffe gefunden werden, müssen die Arbeiten unterbrochen und der Bauherr informiert werden.»
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Liste der Risikomaterialien und -produkte
Die Asbest-Berater*innen von Econs SA haben spezielle Schulungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche absolviert.
Die Econs SA ist ausserdem Mitglied der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS) und auch im Ausschuss vertreten. Wir sind in den folgenden Listen für Fachfirmen aufgeführt:
- (Suva) Schweizerische Unfallversicherungsanstalt;
- (VABS) Vereinigung Asbest-Berater Schweiz;
- ReteInfo Amianto;
- FACH (Forum Asbest Schweiz).
Die Econs SA hat ausserdem Basisschulungen über asbesthaltige Materialien beim Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) Sektion Tessin in Gordola und bei im Tessin ansässigen Privatfirmen durchgeführt.
Econs SA
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