Schadstoffe im Bauwesen

Econs SA bietet von der ASCA und dem FACH anerkannte Beratungsdienstleistungen im Bereich der Schadstoffe an (Art. 3 BauAV), wobei der besondere Fokus auf dem Bauwesen liegt. Unser Team setzt sich aus vier zertifizierten und vom Kanton Tessin anerkannten Experten im Bereich der Schadstoffe zusammen. In Bezug auf das Gebiet der Schadstoffe bietet unsere Firma unter anderem die folgenden Dienstleistungen an:

Schadstoffinspektionen

  • Von der OPSR und OLCostr geforderte, den Baurbeiten vorhergehende Untersuchung auf schadstoffhaltige Materialien.
  • Entnahme und Analyse von Materialproben.
  • Verfassung eines zusammenfassenden Berichts, samt Ergebnisse, gemäss RLE.

Leitung spezialisierter Sanierungsarbeiten

  • Planung spezialisierter Sanierungsprojekte.
  • Fachliche Verwaltung spezialisierter Schadstoffsanierungsarbeiten.



Endkontrollen bei Abschluss von Sanierungsarbeiten

  • Sichtprüfungen.
  • Überprüfung der Sanierungsarbeiten.
  • Messung aerodisperser Schadstoffe.
  • Schadstoffmessungen bei normalgebrauch sanierter Wohnräume.


Abfallbewirtschafung

  • Kategorisierung Schadstoffhaltiger Sanierungsabfälle.
  • Abwägung und Verwaltung gesetzteskonformen Abfallentsorgungsmassnahmen


Ausbildung

  • Schulungen im Bereich der im Bauwesen eingesetzte Schadstoffe.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Schadstoffinspektion vor Beginn der Bauarbeiten ist in den Bundesverordnungen (BauAV und VVEA) verankert und wurde im Kanton Tessin durch die Baurechtsverordnung bekräftigt. Diese verlangt die Einreichung eines Schadstoffprüfberichts zusammen mit den erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag.


Artikel 16 der OPSR fordert insbesondere die Analyse von Materialien mit einem potenziellen Gehalt an: Chlorparaffinen (CP), polychlorierten Biphenylen (PCB), Asbest, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), chlorierten Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW), Hydrofluorkohlenwasserstoffen (HFKW), Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffen (HCFK), Blei (Pb) und anderen Schwermetallen.


Abhängig vom Baujahr des Gebäudes und den eingesetzten Materialien lässt sich festlegen, welche Schadstoffe in den unterschiedlichen Bauteilen zu prüfen sind.

Die Econs SA bietet unter anderem die folgenden Dienstleistungen im Bereich Schadstoffkontrolle und -entsorgung an:


  • Schadstoffinspektionen.
  • Projektleitung bei Schadstoffsanierungen.
  • Fachliche Bauleitung bei Schadstoffsanierungen (FACH 2994).
  • Endkontrolle nach der Sanierung.
  • Schulungen für Bauarbeiter bezüglich den sicheren Umgang mit Schadstoffe im Bauwesen.
  • Abfallbewirtschaftung für Asbest-, PCB-, Blei- und/oder PAH-haltige Bau- oder Sanierungsabfälle.


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich beraten zu dürfen. Ausführliche Informationen über Schadstoffe im Bauwesen finden Sie auch auf der Polludoc Webseite.



E-mail: info@econs.ch Polludoc Dokumentation
mit Asbest belastete Zone – Econs SA
Suche nach vorhandenem Asbest – Econs SA

Probenentnahme von Fasern in der Innenraumluft gemäss VDI-Norm 3492

Schutz der Mitarbeitenden und der Umwelt

Schadstoffinspektion

Die Inspektion ist von grundlegender Bedeutung, um die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten und zu verhindern, dass sie in Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Stoffen kommen (Art. 3 BauAV). Zudem ermöglicht die Inspektion eine ordnungsgemässe Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle und vermeidet somit, dass diese in Kontakt mit Unbeteiligten kommen können oder auf nicht geeigneten Deponien gelagert werden. Werden schadstoffhaltige Abfälle nicht korrekt entsorgt, besteht die Gefahr, dass diese die Umwelt kontaminieren und dadurch ernsthafte Konsequenzen hervorrufen können.

Wird vermutet, dass schadstoffe vorhanden sein könnten, ist der Bauherr gemäß Art. 16 VVEA zudem verpflichtet, einen Entsorgungsplan zu erstellen, in dem die Art und Menge des anfallenden Abfalls sowie das entsprechende Entsorgungsverfahren aufgeführt werden müssen. Auf Anfrage des Kantons sind die entsprechenden Nachweise, die vom Entsorgungsunternehmen ausgestellt wurden, einzureichen.

Im Tessin muss das erforderliche Gutachten von qualifizierten Fachleuten erstellt werden, die über eine adäquate Ausbildung verfügen und vom FACH anerkannt werden, denn

der Nachweis des Schadstoffinhalts setzt fundierte Kenntnisse über die Baumaterialien und deren Einsatz voraus. Der tatsächliche Schadstoffinhalt der meisten Materialien kann ausserdem nur durch eine Laboranalyse anhand einer Materialprobe mit Sicherheit festgestellt werden.

Bei einer optimalen Inspektion lassen sich sämtliche im Gebäude vorhandenen Materialien, mit einem potentiellen Schadstoffinhalt, erkennen und deren exaktes Ausmaß quantifizieren, einschließlich einer Beschreibung der Möglichkeiten zur Sanierung und Entsorgung.

Econs SA verfügt über ein vierköpfiges Team von Schadstoffexperten, die offiziell vom FACH anerkannt werden und in deren Verzeichnis aufgeführt sind. Unsere Fachleute absolvieren hierfür eine gezielte Schulung im Bereich der Schadstoffe.


Fachbauleitung für Schadstoffsanierungen

Unser Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich der Fachbauleitung für Schadstoffsanierungen und führt, unter anderem, auch Endkontrollen für die Aufhebung von Schutzmassnahmen durch (Sichtprüfungen und Luftmessungen).


Abschlusskontrollen nach einer Schadstoffsanierung.

Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten ist, vor der Freigabe der ehemals kontaminierten Zonen, eine abschließende Kontrolle erforderlich, um den Nachweis der ordnungsgemäßen Beseitigung der schadstoffhaltigen Materialien zu erbringen.

Eine abschliessende Kontrolle setzt sich aus einer Sichtprüfung zusammen und umfassen, je nach den Vorgaben der Suva, auch Messungen der in der Innenraumluft befindlichen Fasern.

Probenentnahme von Rohrverkleidungen – Econs SA

Probenentnahme von Rohrverkleidungen in einem Heizraum

Asbest

Asbest ist ein natürliches Mineral mit faseriger Struktur, das durch eine Vielzahl bemerkenswerter Eigenschaften besticht, darunter hervorragende Feuer- und Säurebeständigkeit sowie eine ausgeprägte Resistenz gegenüber mikrobiellen und mikotischen Einflüssen. Diese äußerst praktischen Eigenschaften, kombiniert mit der kostengünstigen Gewinnung, haben dazu geführt, dass Asbest in bestimmten Industriezweige breitflächig Verwendung fand. Im Bauwesen wurden die Fasern versponnen und mit anderen Materialien, wie zum Beispiel Zement oder Harz, vermischt, um Verbundswerkstoffe herzustellen.


Jedoch ist die faserige Natur des Asbests auch Ursache seiner Toxizität und einer Vielzahl an verschiedenen Lungenkrankheiten, unter anderem der Asbestose und des Mesotheliom-Krebses. Deswegen ist der Handel mit und die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 durch die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV), die mittlerweile nicht mehr gilt, sowie durch die aktuelle Verordnung zur Reduzierung chemischer Risiken (ORRChem) untersagt.



Auf Bundesebene sieht die BauAV vor, dass vor Beginn jeglicher Bauarbeiten eine Prüfung auf das Vorhandensein von Schadstoffen erfolgen muss. Im Kanton Tessin ist seit dem 1. Januar 2014 gemäß Art. 9 der Verordnung zur Anwendung des Baugesetzes darüber hinaus gesetzlich vorgeschrieben, dass bei Abriss- oder Umbaumaßnahmen von Gebäuden oder Anlagen, die vor dem 1. Januar 1991 errichtet wurden, der Bauantrag ein Gutachten beinhalten muss. Dieses Gutachten muss den Anforderungen der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS) entsprechen und von einer fachkundigen Person verfasst werden, die in der Liste der Fachfirmen für Planung und Beratung im Bereich Asbestsanierung (Suva) aufgeführt ist.


Um die Suva zu zitieren:«Bei Verdacht auf Vorhandensein von Asbest, das eine Gefahr bei der Verarbeitung oder Verwendung darstellen könnte, sollte man das verdächtige Material analysieren lassen. Bei Bauarbeiten besteht eine Prüfpflicht vor Aufnahme der Arbeiten.» Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 3 «Planung der Bauarbeiten» der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV):«Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefährdungen eingehend ermitteln und beurteilen. Darauf abgestützt sind die erforderlichen Massnahmen zu planen. Falls während der Bauarbeiten überraschend besonders gefährliche Stoffe gefunden werden, müssen die Arbeiten unterbrochen und der Bauherr informiert werden.»

Mehr erfahren

Die Asbest-Berater*innen von Econs SA haben spezielle Schulungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche absolviert.

Die Econs SA ist ausserdem Mitglied und im Ausschuss der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz (VABS).

Unsere Firma ist in den folgenden Listen für Fachfirmen vertreten:


  • Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt);
  • VABS (Vereinigung Asbest-Berater Schweiz);
  • FACH (Forum Asbest Schweiz).


Ist Ihre Baustelle möglicherweise mit Schadstoffen kontaminiert? Rufen Sie uns an, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Tel.: +41 (0)91 604 54 51 E-mail: info@econs.ch