Radon und natürliche Radioaktivität
Econs SA bietet von der BAG anerkannte Beratungsdienstleistungen im Bereich Radon und natürliche Radioaktivität an (Art. 159 StSV). Unser Team setzt sich aus sechs vom BAG zertifizierten und anerkannten Experten im Bereich Radon und natürliche Radioaktivität zusammen (Art. 161 StSV). In diesem Bereich bietet unser Unternehmen unter anderem die folgenden Dienstleistungen an:

Anerkannte Radon Messungen (BAG)
- Nach BAG Methodik ausgeführte Radon Messungen.
- Dauer: 1 Jahr oder 90 Tage während der Heizperiode (Oktober bis März).
- Messgerät: Passiver Kernspurendetektor.
- Wohnungen / Häuser, Schulen, Betriebe.

Schnelle Messungen
- Durchgeführt gemäss den vom BAG erstellten Leitlinien für kurzfristige Radonmessungen.
- Messgerät: RADONMAPPER (Tecnavia).
- Eignen sich wenn die erforderlichen Mindestzeiten für anerkannte Messungen nicht gegeben sind (z. B. im Immobilienhandel).

Sofortige Messungen
- Messungen im Gelände, um das potenzielle Infiltrationsrisiko zu ermitteln.
- Messgerät: RADONMAPPER (Tecnavia).
- Messungen an kritischen Punkten eines Gebäudes, um die Haupt-Infiltrationsquellen zu ermitteln.

Messung von im Wasser gelöstem Radon
- Flüssigszintillationsmessungen Messgerät: Triathler LSC.
- Emanationsmessungen Messgerät: RADONMAPPER (Tecnavia).

Prävention
- Messungen zur Beurteilung des Infiltrationsrisikos.
- Planung von Radonmassnahmen bei Neubauten.
- Beratung bei der Wahl des Baumaterials.
- Fachbauleitung.
- Überprüfung von Radonsanierungsanlagen.

Sanierung
- Planung von sanierungsmassnahmen.
- Überprüfung der Sanierungsarbeiten.
- Fachbauleitung.
- Überprüfung von Radonsanierungsanlagen.

Ausbildung
- Schulungen im Bereich Radon.
Radon
Radon ist ein in der Natur vorkommendes chemisches Element (Ordnungszahl: 86) aus der Gruppe der Edelgase.
In der Natur kommen die folgenden drei Radon-Isotope vor:
- Radon-222 (Trivialname: Radon);
- Radon-220 (Trivialname: Thoron);
- Radon-219 (Trivialname: Actinium).
Alle Radon-Isotope sind radioaktiv und kommen unter normalen Umgebungsbedingungen ausschließlich in gasförmiger Form vor. Als Gase besitzten die Radon-isotope die Fähigkeit, kontinuierlich vom natürlichen Boden aus in Innenräume einzudringen und sich dort anzusammeln.
Radon-isotope sind farb-, geruch- und geschmacklos, weshalb es nicht möglich ist, die radioaktive Gase mit unseren Sinnen wahrzunehmen. Daher werden spezialisierte Messgeräte eingesetzt um Radon-gase nachzuweisen.
Radon ist krebserregend und steht – nach dem Rauchen – an zweiter Stelle der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. In der Schweiz gilt Radon als einer der bedeutendsten Schadstoffe, im bereich der Innenraumverschmutzung.

Bezugswert und Schwellenwert
Die gegenwärtigen bundes- und kantonalen Gesetzesvorschriften beziehen sich ausschließlich auf Radon-222. Sofern nicht anders angegeben, sollte der Begriff Radon daher als Trivialname für das Isotop Radon-222 verstanden werden.
Am 1. Januar 2018 wurden im Rahmen der Gebäudesanierung die erforderlichen Radonwerte (Referenzwerte) durch das Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung (StSV) deutlich gesenkt.
Wohnbauten, Schulen, Arbeitsplätze
Neu ist in Innenräumen, in denen sich Personen regelmäßig mehrere Stunden pro Tag aufhalten (mindestens 15 Wochenstunden), der Referenzwert von 300 Bq/m3 (Art. 155 StSV) einzuhalten. Dabei wird nicht mehr zwischen bestehenden, neuen oder sanierungsbedürftigen Wohngebäuden und Arbeitsstätten unterschieden.
Radonexponierte Arbeitsplätze
Es wurde eine neue Klassifizierung für radonexponierte Arbeitsplätze eingeführt, die an Arbeitsstätten gelten soll, an denen die Radonwerte dauerhaft erhöht sein können, wie etwa in Wasserversorgungsanlagen, Bergwerken, Höhlen und unterirdischen Bauten. Für diese Arbeitsstätten wurde zusätzlich zum Bezugswert ein Schwellenwert von 1’000 Bq/m3 festgelegt (Art. 156 StSV).
Sanierung
Bei Überschreitung des Referenzwerts ist eine Sanierung des Gebäudes erforderlich, abhängig von der Aufenthaltsdauer und der gemessenen Radonkonzentration, innerhalb der Frist, die in den «Massnahmen zur Radonreduktion» (Art. 166 StSV) festgelegt ist.

