Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) schreibt vor, dass sowohl Neubauten als auch die technischen Anlagen betreffende Umbauten (wie in den Beiblättern zur Verordnung beschrieben) in Bezug auf deren Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen sind. Darunter fallen beispielsweise Infrastrukturen für den Strassenverkehr, Anlagen für die Abfallentsorgung, Anlagen für die Energieerzeugung usw.
Um der Verordnung genüge zu leisten, ist ein Umweltverträglichkeitsprüfbericht (UVB) vorzulegen, in dem die möglichen Interferenzen des Eingriffs und dessen Auswirkungen auf die einzelnen Umweltkomponenten erläutert werden.
Die Prüfung dieses Berichts und des Projekts stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar; diese Aktivität wird geleitet von der Fachgruppe der kantonalen UVP-Verantwortlichen (grEIE). Für nähere Angaben zum Verfahrensablauf besuchen Sie: UVP-Tool (Italienisch).
Weitere Informationen findet man unter dem Link: Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV)).
LEISTUNGEN
Untersuchung der Projekte, die einen UVB erfordern
Erstellen von Umweltverträglichkeitsprüfberichten
Eventuelle Umwelt-Nachsorge

