Asbest ist ein natürliches, faserförmig strukturiertes Mineral, das einen gefährlichen Schadstoff in Bezug auf die Innenraum-Luftverunreinigung darstellt. Es wurde früher in Verbindung mit Zement oder Harzen vor allem im Bauwesen vielfach verwendet, ist aber krebserregend und ruft Krankheiten der Atmungsorgane hervor.
Die bundesweit gültige Bauarbeitenverordnung (BauAv) enthält die Ermittlungspflicht in Bezug auf das Vorkommen von Schadstoffen (Asbest und/oder PCB) vor dem Beginn von Bauarbeiten.
Zusätzlich gilt im Kanton Tessin ab dem 1. Januar 2014 der Art. 9 der Vorschriften zur Anwendung des Baugesetzes (Regolamento di applicazione della legge edilizia RLE), welcher vorschreibt, dass im Fall von Rückbau- oder Umbauarbeiten an vor dem 1. Januar 1991 errichteten Gebäuden oder Anlagen zusammen mit dem Bauantrag ein Gutachten einzureichen ist. Dieses muss den von der Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS-ASCA) aufgestellten Voraussetzungen entsprechen und von einem Spezialisten angefertigt werden, der in der Liste der auf Planung und Beratung im Bereich der Asbestsanierung spezialisierten Firmen eingetragen ist (SUVA). Für den weiterführenden Artikel folgen Sie diesem Link oder schauen Sie im Bereich PUBLIKATIONEN nach.
Wissenswertes
Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faseriges Mineral, das aufgrund seiner besonderen Eigenschaften – es ist feuer-, hitze- und säurebeständig und wird weder von Pilzen noch von Mikroorganismen angegriffen – seit den frühen Neunziger Jahren verbreitete Anwendung in verschiedenen Bereichen gefunden hat. In der Vergangenheit wurden die Fasern zu Garnen versponnen und mit anderen Materialien wie z.B. Zement oder Harzen zu Verbundstoffen verarbeitet. Diese technischen Vorteile und die niedrigen Kosten haben dazu geführt, dass Asbest als beliebtes Material in vielen Situationen eingesetzt wurde. Es sind aber genau diese Fasern mit ihren morphologischen und technischen Eigenschaften, die Asbest so gefährlich für die Gesundheit machen. Die typischerweise hervorgerufenen Krankheiten betreffen die Atemwege (Asbestose, Bronchialkarzinom und Mesotheliom) und können oft erst nach einer langen Latenzzeit auftreten.
In der Schweiz ist die Vermarktung und die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten, mit er Einführung der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV), heute ersetzt durch die Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit chemischen Stoffen (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV).
Wie die SUVA hervorhebt:, „Bevor Sie mit Umbau-, Rückbau- oder Unterhaltsarbeiten beginnen, klären Sie ab, ob im betreffenden Gebäude asbesthaltige Produkte eingebaut wurden. Es gilt die gesetzliche Ermittlungspflicht. Falls Sie unsicher sind, ob Asbest verbaut wurde oder nicht, kann eine Materialanalyse Klarheit schaffen.“ Die Ermittlungspflicht gilt laut Art. 3 „Planung von Bauarbeiten“ der Bauarbeitenverordnung (BauAv): „Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so muss der Arbeitgeber die Gefahren eingehend ermitteln und die damit verbundenen Risiken bewerten. Darauf abgestützt sind die erforderlichen Massnahmen zu planen. Wird ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff im Verlauf der Bauarbeiten unerwartet vorgefunden, sind die betroffenen Arbeiten einzustellen und ist der Bauherr zu benachrichtigen.“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.suva.ch/asbest.
LEISTUNGEN
Probenahme Festproben zur Analyse
Probenahme von in der Luft vorkommenden Stäuben und Fasern zur Analyse
Fortbildung zum sicheren Umgang mit Asbest für im Bauwesen tätige
Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
In bewohnten Gebäuden
Ermittlung von asbesthaltigen Materialien
Planung für Sanierung und räumliche Trennung
Bauleitung Sanierung und räumliche Trennung
Bei Abriss-/Rückbauarbeiten
Ermittlung von asbesthaltigen Materialien
Bauleitung Sanierungsarbeiten
Planung Sanierungs- und Reinigungsmassnahmen vor Rückbauarbeiten
Die Asbestberater von ECONS SA haben spezifische Fachkurse in den verschiedenen Abwendungsbereichen absolviert.
ECONS SA ist zudem der VABS-ASCA (Vereinigung Asbestberater Schweiz) angeschlossen, sowohl als Mitglied als auch im mit Vertretung im Vorstand. Wir sind als spezialisierte Firma in den Listen folgender Einrichtungen aufgeführt:
- SUVA (INSAI)
- VABS-ASCA (Vereinigung Asbestberater Schweiz)
- Rete Infoamianto (Infoasbest-Netz – nur Italienisch)
- FACH (Forum Asbest Schweiz)
ECONS SA hat zudem Grundkurse zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien bei der Tessiner Sektion des Schweizerischen Baumeisterverbandes, der SSIC – Società Svizzera Impresari Costruttori Sezione Ticino in Gordola, sowie mit mehreren Privatunternehmen des Kanton Tessin organisiert.
Für weitere Informationen und Wissenswertes wird auf unsere Publikationen verwiesen, die in einigen nationalen Zeitschriften erschienen sind: PUBLIKATIONEN