Boden

Die natürliche Beschaffenheit des Bodens kann chemisch, biologisch oder physikalisch beeinträchtigt sein, wenn durch seine derzeitige Nutzungsform die in der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) vom 1. Juli 1998 festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Eine Belastung des Bodens bedeutet, dass dieser in Bezug auf die Fruchtbarkeit verarmt, was eine konkrete Gefahr für Menschen, Tiere und Pflanzen darstellen kann.

LEISTUNGEN

Ortstermin und Bestimmung der Entnahmestellen für Proben
Entnahme von Bodenproben für chemische Analysen, durchzuführen von einem zertifizierten Labor
Projekterstellung zur Sanierung des Standorts

Wissenwertes

Als Boden bezeichnet man die oberste Erdschicht, in der die Vegetation verwurzelt ist (Art. 7 Abs. 4bis USG): er stellt das Substrat für die natürliche Vegetation und für kultivierte Pflanzen dar, fungiert als Filter und Puffer und bildet den Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und in Bezug auf den Bodenwärmehaushalt und den Luftkreislauf. Man unterteilt den Boden in pedologisch definierte Bodenhorizonte: die Oberschicht ist der A-Horizont (mit einer Dicke von 5 bis 30 cm), bestehend aus Humus, Wurzeln und lebenden Organismen; der darunterliegende B-Horizont ist eine ca. 1,5 m dicke Schicht aus ausgewaschenen Mineralien, mit weniger Humus, und bildet die mineralische Übergangsschicht zwischen dem A-Horizont und dem Untergrund. Zusammen ergeben die Horizonte A und B das so genannte Aushubmaterial.

In den Anlagen zur Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) werden die Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe festgelegt: anhand dieser Werte ist zu evaluieren, ob eine Einschränkung der Bodennutzung notwendig ist.

Je nach der Verwendungsart des Bodens (z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gärten, Spielplätze u.a.) nennt die Verordnung die entsprechenden Richtwerte, Grenzwerte und Sanierungswerte für zahlreiche Stoffe (anorganische Elemente und organische Verbindungen), sowie Angaben zur Erosionsbewertung.